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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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für Führungen durch gewerblich befugte Guides
Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt beim Guide.
Storniert die Auftraggeberin/der Auftraggeber zwischen zwei und zehn Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so sind als Storno 50% des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen.
Storniert die Auftraggeberin/der Auftraggeber einen Tag vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
Im Falle der Verspätung der Kundin/des Kunden ist der Guide verpflichtet, 45 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Kundin/den Kunden zu warten.
Die Wartezeit wird in die Führungszeit eingerechnet.
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Guide zu warten.
Der Guide ist bestrebt, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Sollte dies unter keinen Umständen möglich sein, entfällt die Entgeltzahlung.
Die staatlich geprüften Guides sind Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe der Freizeitbetriebe.
Die angebotenen Führungen und "Ausflüge" verstehen sich als unser "geistiges Eigentum" und dürfen nur von Guides der Tourist Guides Zöhrer OG durchgeführt werden.
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