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Warum einen Fremdenführer buchen?
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Genießen Sie die Vorteile einer fachkundigen Führung und Betreuung,
denn wir kennen die geheimen Plätze, gemütlichen Winkel und versteckten
Kostbarkeiten unseres Landes.
Kunst, Kultur und Geschichte muss nicht langweilig sein!
Der gewerblich selbstständige Fremdenführer übt ein reglementiertes Gewerbe
im Sinne der Bestimmungen der §§ 94 Z. 21, 108 der GewO 1994 aus. Er muss
einen strengen, durch eine staatliche Prüfung erbrachten Befähigungsnachweis
erbringen. Der Fremdenführer weist sich durch eine amtliche Legitimation aus.
Der gewerblich angemeldete und zugelassene Fremdenführer ist kraft Wirtschaftskammergesetz
Mitglied der Wirtschaftskammer.
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